Bevor ich diesen wahnsinnigen Schritt getan habe, habe ich mich vorab nocheinmal genauestens informiert. Anregung gab mir Marcel Kuhnt's Post Posts zum Verwendungsrecht von Youtubevideos. Daraufhin habe ich mir auch die Nutzungsbedingungen von Youtube noch einmal genauer angesehen und tatsächlich: Sobald ein Nutzer ein Video bei Youtube hochlädt räumt er "jedem Nutzer der Website eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein" sowohl bezüglich der Rezeption als auch "der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang." (Youtube, 2013, Absatz 10.1.2).
Ich muss daher lediglich darauf achten, dass der Upload des Videos selbst nicht rechtswidrig ist, ansonsten kann ich mir schon Ärger einhandeln (vgl. Dirks, 2013). Mein Video sollte diesbezüglich aber nicht problematisch sein.
Zur Einbettung des Videos selbst: Super Einfach! Das hätte ich nicht gedacht. Bloggers hat einige unkomplizierte Möglichkeiten die es selbst einem Blogger-Neuling wie mir leicht ermöglichen Videos einzubinden. Daher: Hürde Video-einbinden? CHECK!
Quellenverzeichnis:
- Dirks, S. (2013):Verbietet der BGH das Embedding von Youtube-Videos? online im Internet, URL: http://socialmediarecht.wordpress.com/2013/04/19/verbietet-der-bgh-das-embedding-von-youtube-videos/ ; abgerufen am 11.12.2013
- Youtube (2013): Nutzungsbedingungen. Community-Richtlinien. online im Internet, URL: http://www.youtube.com/t/terms ; abgerufen am 11.12.2013
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